Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Veranstalter ist Anita Böheim – ordnungsliebend, Ordnungscoach.
Der/die TeilnehmerIn erklärt sich durch die TN am
Gewinnspiel mit nachstehenden TN-Bedingungen
einverstanden.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung mit Facebook und wird weder von Facebook gesponsert,
unterstützt oder organisiert. - Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in
der Steiermark haben. Die Daten werden vom veranstaltenden Unternehmen vorübergehend
gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Der/die GewinnerIn ist mit der Veröffentlichung
auf FB einverstanden.
- Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von einem Erwerb von Dienstleistungen des
veranstaltenden Unternehmens. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel (auch gem. Pkt. 6)
können Gewinne auch nachträglich aberkannt werden.
- Der beim Wettbewerb zu gewinnende Preis und die TN-Frist wird vom Veranstalter bekannt
gegeben. Der/die GewinnerIn wird innerhalb einer Woche nach TN-Schluss unter allen teilnahmeberechtigten TeilnehmerInnen per Zufallsprinzip ermittelt. Der/Die GewinnerIn wird schriftlich
verständigt. Eine Barablöse, Tausch oder Übertragung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg
ist ausgeschlossen.
- Der Gewinn muss von TN innerhalb von 6 Monaten eingelöst werden. Nach Ablauf der Frist, kann
der TN seinen Gewinn vom Veranstalter nicht mehr einfordern. Mit der Annahme des Gewinns
willigt der/die GewinnerIn ein, dass das veranstaltende Unternehmen seinen Vornamen und auch
gegebenenfalls Fotos veröffentlichen darf.
- Ein Verstoß gegen diese TN-Bedingungen berechtigt das veranstaltende Unternehmen, den
jeweiligen TN von der TN am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der/die TN
falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z. Bsp. Kommentare) geltendes
Recht oder Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend,
anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise
gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen TN
um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
- Das veranstaltende Unternehmen behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne
Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern,
wenn es aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße
Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
- Das veranstaltende Unternehmen ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
von personenbezogenen Daten der TN, sofern das veranstaltende Unternehmen diese selbst
verarbeitet. Das veranstaltende Unternehmen wird die Angaben zur Person des TN, sowie seine
sonstigen personenbezogenen Daten nun im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des
Datenschutzrechtes verwenden.
- Es gilt österreichisches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.